Herzlich willkommen in den Niedersächsischen Landesmuseen Oldenburg.
Die Landesmuseen und ihre Häuser stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung, dienen dem Ausstellen, Vermitteln, Forschen, Sammeln und Bewahren und sind Orte des Erlebens und Lernens. Vielen Ausstellungsstücken begegnen Sie hier ganz unmittelbar, ohne Absperrungen. Da sie zum größten Teil empfindlich und nicht mehr ersetzbar sind, vertrauen wir auf Ihr verständnisvolles, angemessenes Verhalten. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie die folgende Hausordnung an.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden auf gesondertem Aushang bekannt gegeben. An Feiertagen und aus besonderen Anlässen sind Änderungen möglich.
Eintritt
Der Besuch der Ausstellung ist entgeltpflichtig. Die Eintrittspreise werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben. Das Entgelt wird auch fällig, wenn Teile der Ausstellung aus technischen oder organisatorischen Gründen vorübergehend nicht zugänglich sind.
Garderobe
Für Jacken etc. steht eine Garderobe zur Verfügung. Wertgegenstände, Taschen usw. können Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes in ein Schließfach legen. Sollten die Schließfächer nicht ausreichen, erfragen Sie bitte das Deponieren an der Museumkasse. Für Garderobe und aufbewahrte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Interessen anderer Besucherinnen und Besucher und verhalten Sie sich rücksichtsvoll. Kinder unter 10 Jahren können die Ausstellung nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Die Räumlichkeiten sind zum Teil videoüberwacht. Rucksäcke und größere Taschen sowie Regenschirme dürfen nicht mit in die Ausstellung genommen werden. Zum Schutz der Objekte und auch zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen und einzuhalten: Die Ausstellungsgegenstände sowie Kunstwerke dürfen nicht berührt werden. Beim Umgang mit den zur Verfügung gestellten Materialien bitten wir Sie um Sorgfalt und verantwortungsbewusste Handhabung. Es ist nicht gestattet, auf ausgestellten Möbeln oder auf Fensterbänken zu sitzen oder Fenster und verschlossene Türen zu öffnen. Kinderwagen, wie z. B. „Buggies“, dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden. Die Aufsichtspersonen müssen dafür Sorge tragen, dass diese nicht auf den Verkehrsflächen abgestellt werden. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgebracht werden (außer anerkannte Begleithunde). Im gesamten Ausstellungsbereich ist es nicht erlaubt, zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Der Besuch in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet. Lehrer und Lehrerinnen, Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen und andere Erziehungsberechtigte sind für ein angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Sie haben auch für die Einhaltung dieser Hausordnung zu sorgen. Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen von Schulklassen, Jugend- und Kindergruppen sind gebeten, während des Museumsbesuchs anwesend zu sein und die Gruppe bis zum Verlassen des Museums zu beaufsichtigen. Insbesondere haben sie Sorge zu tragen, dass andere Besucher beim Museumsbesuch nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Bei Schulklassen, die ungeführt durch das Haus gehen, haben die verantwortlichen Lehrkräfte ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Film- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt; jedoch nur ohne Stativ, Blitzlicht oder Lampen. Das Mitführen von Selfiesticks ist untersagt. In bestimmten Fällen kann auch das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke untersagt werden.
In Fällen, in denen das Fotografieren oder Filmen nicht zu privaten Zwecken erfolgen soll, kann ggf. eine Genehmigung auf schriftliche Anfrage gegen Entrichtung einer Gebühr nach Maßgabe der geltenden Tarifordnung erteilt werden. Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts obliegt demjenigen, der fotografiert oder filmt.
Anweisungen des Aufsichtspersonals
In jedem Fall müssen die Anweisungen der Mitarbeitenden im Aufsichtsdienst beachtet werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsvorschriften. Werden diese nicht befolgt, so kann der weitere Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Landesmuseen – auch unbefristet – untersagt werden. Das Hausrecht wird von den Mitarbeitenden im Aufsichtsdienst ausgeübt.
Sicherheit
Im Brandfall suchen Sie bitte ohne Umwege den nächsten Notausgang auf und folgen Sie den Anweisungen des Personals. Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.